
Vor der Sommerpause wurde im Plenum des Landtags das neue Dienstrecht verabschiedet, das zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird. Durch den Einsatz der FDP-Fraktion ist ein Gesetz entstanden, das liberale Grundprinzipien auf Dauer im bayerischen Beamtenrecht verankert: An vorderster Stelle ist hier der Ausbau des Leistungsprinzips zu nennen. Es entsprach immer liberalen Zielsetzungen, dass im Beamtenrecht der Leistungsgrundsatz uneingeschränkt durchgesetzt werden muss. Die Ersetzung der vier Laufbahngruppen durch eine Einheitslaufbahn ist daher als Flexibilisierungselement sehr zu begrüßen. All die Regelungen, die den Aufstieg durch bestimmte Vorgaben behinderten, werden nun abgeschafft. Auf der anderen Seite haben wir aber auch darauf geachtet, dass das Prinzip: „Leistungsaufstieg ja, aber nicht ungeprüft“ umgesetzt wird.
Ein weiteres Anliegen ist für uns der Ausbau des „lebenslangen Lernens“. Die Qualität öffentlicher Dienstleistung hängt nicht nur von der Bestenauslese bei der Einstellung ab, sondern auch von einer stetigen Sicherung und Verbesserung des Wissens und der Kompetenzen unserer Beamten. Zu einem modernen Dienstrecht gehört aber nicht nur ein Personalentwicklungskonzept, das das Leistungs- und Entwicklungspotential erkennt und fördert, sondern auch das Eingehen auf die Interessen und Motivationen der Beamten. Der zweite Schwerpunkt des Gesetzes liegt in der Verbesserung der Mobilität von Staat und Wirtschaft. Denn nur bei einer Durchlässigkeit in beiden Richtungen ist gewährleistet, dass die freie Wirtschaft vom Wissen der Beamten und der Staat von den Fähigkeiten anderer Leistungsträger profitiert. Aufgrund der demographischen Entwicklung war es leider unumgänglich, die Altersgrenze - entsprechend den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung - sukzessive auf 67 zu erhöhen. Mit der erst im letzten Jahr von der Regierungskoalition beschlossenen unbefristeten Verlängerung der Altersteilzeit steht den Beamten aber ein geeignetes Instrument zur Verfügung, den Ausklang des Berufslebens flexibler zu gestalten. Besonders stolz sind wir aber auf das Erreichte in Sachen Gleichstellung. Eingetragene Lebenspartner werden im neuen Dienstrecht in jeglicher Hinsicht Eheleuten gleichgestellt. Dies ist ein Meilenstein für ein offeneres Bayern. Zusammenfassend ist festzustellen, dass wir mit dem neuen Dienstrecht eine historische Chance genutzt haben, die Führungsposition der bayerischen Beamtenschaft durch eine gelungene Kombination von Neuem und Bewährtem weiter auszubauen.